Erstberatung und Anmeldung
In der Erstberatung schildern die Eltern, welche Stärken und Probleme das Kind hat und wie sich diese auf das Lernen und das soziale Umfeld auswirken.
Gemäss den Vorgaben der kantonalen Abklärungsstellen
erstellt die Heilpädagogin ein Gesprächsprotokoll und entscheidet zusammen mit den Eltern, ob heilpädagogische Früherziehung als Beratungs- und Bildungsangebot angezeigt ist. Falls eine andere Hilfe nötig ist, vermittelt die Heilpädagogin entsprechende Adressen.
Wenn die Eltern und die Heilpädagogin denken, dass
heilpädagogische Frühförderung für das Kind eine geeignete Hilfe ist, werden die erfassten Angaben der Abklärungsstelle zugestellt (Kinderspital
Zürich bzw. Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Kantonsspital Winterthur). Die interdisziplinäre Abklärungsstelle entscheidet über das weitere
Vorgehen.
Die Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde.
Die Kosten werden vom Amt für Jugend- und Berufsberatung übernommen.
Abklärungsverfahren im Kanton Zürich
Stand: 1. 6. 2016