Heilpädagogik im Frühbereich
Heilpädagogik im Frühbereich bietet Kindern im Alter von 0 bis 7 Jahren Förderung an. Die Eltern und das Umfeld (z.B. Spielgruppe) erhalten Beratung in Erziehungs- und Bildungsfragen. Die Verfügung (Überprüfung der Massnahme und Finanzierung) zur heilpädagogischen Früherziehung und der zeitliche Umfang wird von der spezialisierten Abklärungsstelle an den Kinderspitälern Zürich oder Winterthur festgelegt und liegt in der Regel bei 1 bis 2 Stunden pro Woche.
Wann soll ein Kind angemeldet
werden?
Wenn den Eltern oder einer Fachperson auffällt, dass das Kind …
… sich anders entwickelt als gleichaltrige
Kinder
… sich nicht alleine beschäftigen kann
… sich sehr passiv verhält oder sein Spiel sehr einseitig ist
… unkonzentriert ist und selten zur Ruhe kommt
… in der Entwicklung verzögert ist
… wenn sein Verhalten schwierig ist
Das Angebot endet mit dem Eintritt in die Schule (1.
Klasse). Im dritten Kindergartenjahr kann heilpädagogische Früherziehung nicht mehr angeboten werden.
Die Schulgemeinden stellen Kindern im Kindergartenalter
spezifische Förderung zur Verfügung. Deshalb ist die heilpädagogische Förderung für Kinder im Kindergartenalter ausschliesslich auf das familiäre Umfeld beschränkt.
Kindern mit Hör- und Sehbehinderungen stehen spezialisierte Fachstellen zur Verfügung.